
Einführung der MaLo-ID im Energiemarkt
Herausforderungen an die Energiewirtschaft
Mit den Festlegungen der Bundesnetzagentur vom 20. Dezember 2016 zur Digitalisierung der Energiewende, Interimsmodell werden die Netzbetreiber verpflichtet, Marktlokationen mit einer neuen Identifikationsnummer (kurz MaLo-ID) auszustatten und diese ab dem 1. Februar 2018 in der Marktkommunikation zu verwenden. Zur Unterstützung hat der BDEW eine Anwendungshilfe zur Einführung der MaLo-ID sowie die erforderlichen Marktprozesse veröffentlicht. Die zur Umsetzung notwendigen Datenformate werden derzeit erstellt.
BNetzA-Vorgaben
Die BNetzA-Festlegungen vom 20. Dezember 2016 zur Anpassung der Vorgaben zur elektronischen Marktkommunikation an die Erfordernisse des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende / Interimsmodell (BK6-16-200 und BK7-16-142) verpflichten die Netzbetreiber allen Marktlokationen eine neu einzuführende eigenständige Identifikationsnummer (Marktlokations-Identifikationsnummer, kurz MaLo-ID) zuzuweisen und ab dem 1. Februar 2018 zur Identifikation von Marktlokationen im Rahmen der Marktkommunikation heranzuziehen (vgl. hierzu BDEW direkt 1/2017).
Herausforderungen an die Energiewirtschaft
Insgesamt sind rund 60 Millionen Marktlokationen auf die neue Identifikationsnummer umzustellen. Dies erfordert ein koordiniertes und effizientes Verfahren für alle Marktbeteiligten unter Berücksichtigung der Wechselwirkungen mit der laufenden Marktkommunikation.
Der BDEW hat sich im Dialog mit der BNetzA für eine Einführung der MaLo-ID unter Anwendung der geltenden Regelungen des Änderungsmanagements eingesetzt. Dieses Vorgehen hätte aus Sicht des BDEW eine zügige und reibungslose Einführung der MaLo-ID im Energiemarkt ermöglicht und Zusatzaufwände in der Implementierung vermieden. Der Vorlauf zur Nutzung der MaLo-ID vor Umsetzung des Zielmodells zur Digitalisierung der Energiewende wäre weiterhin geben. Dem Vorschlag einer zeitlichen Verschiebung des Starttermins der MaLo-ID um vier Monate ist die BNetzA nicht gefolgt und hält an einer Nutzung der MaLo-ID in der Marktkommunikation zum 1. Februar 2018 fest. Der BDEW erachtet diese Vorgabe weiterhin kritisch und hat die mit der Maßgabe verbundenen Abwicklungsrisiken nochmals an die BNetzA adressiert.
BDEW-Anwendungshilfe und Zeitplan zu den Datenformaten
Um die Energiewirtschaft dennoch bestmöglich bei der Einführung der MaLo-ID zu unterstützen, hat der BDEW die Ausgestaltung der erforderlichen Marktprozesse und Datenformate zur Einführung der MaLo-ID unter der Maßgabe 1. Februar 2018 vorgenommen.
Die BDEW-Anwendungshilfe "Die neue Marktlokations-Identifikationsnummer: Bildungsvorschrift und Einführung im Energiemarkt" beschreibt
- die Bildungsvorschrift der MaLo-ID
- die Beantragung der MaLo-ID bei den Codevergabestellen
- das Einführungsszenario zur Verteilung der MaLo-ID im Energiemarkt
- praktische Anwendungsfälle sowie
- die erforderlichen Anfrage-/Anwortprozesse zur Verteilung der MaLo-ID an die berechtigten Marktpartner im deutschen Energiemarkt.
Für die Identifikation von Marktlokationen und Tranchen wird ein neuer Codenummerntyp (MaLo-ID) im deutschen Energiemarkt eingeführt. Bei der MaLo-ID handelt es sich um eine rein nummerische, 11-stellige Codenummer.
Die erste Stelle der MaLo-ID identifiziert die Codevergabestelle. Die Angabe der Vergabestelle gibt keinen Rückschluss auf die Energieart der Marktlokation. Jede bei der Energie Codes und Services GmbH (BDEW-Tochterunternehmen) oder bei der DVGW Service & Consult GmbH angeforderte MaLo-ID kann einer Marktlokation in der Sparte Gas oder einer Marktlokation in der Sparte Strom oder einer Tranche zugeordnet werden. Die Bestellung der erforderlichen Anzahl an Identifikationsnummern ist bei den Codevergabestellen ab dem 1. Juni 2017 möglich. Weitere Informationen zum Ablauf und den Entgelten werden in Kürze auf den Internetseiten der Codevergabestellen veröffentlicht.
Die Einführung der MaLo-ID im Energiemarkt wird durch einen elektronischen Anfrage-/Antwortprozess (Verteilung der MaLo-ID an Berechtigte) unterstützt. Die BNetzA hat auf die Anwendungshilfe im Rahmen einer BNetzA-Mitteilung zu GPKE/GeLiGas hingewiesen. Die erforderlichen Erweiterungen der Datenformate werden derzeit erarbeitet und zum 15. Mai 2017 durch die BNetzA konsultiert, Konsultationsfrist ist vorausichtlich der 2. Juni 2017. Eine Veröffentlichung der Datenformate ist für Juni 2017 vorgesehen.
Einführung der MaLo-ID im Kurzüberblick
Die Einführung der MaLo-ID im deutschen Energiemarkt erfolgt in folgenden Schritten:
- Ab 1. Juni 2017: Bestellung der erforderlichen Anzahl der Identifikationsnummern bei den Codevergabestellen.
- 1. Juni bis 30. November 2017: Zuordnung der MaLo-ID zu spezifischen Marktlokationen und Tranchen durch den Netzbetreiber (Netzbetreiber intern).
- 1. Dezember 2017 bis zum 30. Januar 2018: Zeitraum zur Durchführung des Anfrage-/Antwortprozesses zur Verteilung der MaLo-ID
Die Berechtigten stellen sicher, dass sie für alle relevanten Marktlokationen und Tranchen die neuen Identifikationsnummern beim Netzbetreiber anfragen.
- Februar 2018: Ab diesem Datum wird im Rahmen der Marktkommunikation ausschließlich die MaLo-ID als Identifikator für Marktlokationen oder Tranchen genutzt. Dies gilt auch für alle Prozesse und Abrechnungen, die sich auf den Leistungszeitraum vor dem 1. Februar 2018 beziehen.
Vor dem Stichtag 1. Februar 2018 findet die MaLo-ID in der Marktkommunikation keine Anwendung.
- Februar 2018 bis 31. März 2019: Befrister Zeitraum für nachträgliche Klärung von Identifikatoren für Marktlokationen und Tranchen mittels des Anfrage-/Antwortprozesses.
BDEW empfiehlt, sich rechtzeitig vorzubereiten
Der BDEW empfiehlt, sich bereits heute mit der Thematik zur Einführung der MaLo-ID zu befassen und erste Vorbereitungen für eine Umsetzung im Unternehmen bzw. in den IT-Systemen vorzunehmen.
Der BDEW veranstaltet für seine Mitgliedsunternehmen am 24. Mai 2017 ergänzend zur Anwendungshilfe ein Webinar zum Thema „Einführung der MaLo-ID im Energiemarkt“. Anmeldungen sind unter Webinare möglich. Die Teilnahme an dem Webinar ist kostenfrei.
Weitere Informationen
Christina Frein (zu Fragen der Prozesse)
Geschäftbereich Energienetze, Regulierung und Mobilität
Telefon 0 30 / 300 199-1115
E-Mail christina.frein@bdew.de
Beate Becker (zu Fragen der Datenformate)
Geschäftbereich Energienetze, Regulierung und Mobilität
Telefon 0 30 / 300 199-1666
E-Mail beate.becker@bdew.de
Franziska Kronberg (zu Fragen der Codevergabe)
Energie Codes und Services GmbH
Telefon 0 30 / 300 199-6500
E-Mail franziska.kronberg@energiecodes-services.de
Links:
vgl. BDEW direkt 1/2017
Hier bitte die Verlinkung zum BDEW-direkt Artikel aus 1/2017 einfügen.
BDEW-Anwendungshilfe „Die neue Marktlokations-Identifkationsnummer: Bildungsvorschrift und Einführung im Energiemarkt“
Die Unterlage wird hier https://www.bdew.de/internet.nsf/id/-DE_Geschaeftsprozesse eingestellt.
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