
Ladesäulenverordnung II am 14. Juni 2017 in Kraft getreten
Mit der ersten Verordnung zur Änderung der Ladesäulenverordnung (LSV) wird die Grundlage für das punktuelle Laden an öffentlich zugänglichen Ladesäulen geschaffen. Die Nutzer der Elektrofahrzeuge können zukünftig an öffentlich zugänglichen Ladepunkten laden, ohne einen langfristigen Vertrag insbesondere über die Stromlieferung oder Infrastrukturnutzung abschließen zu müssen. Für bestehende Ladepunkte sieht die Verordnung Bestandsschutzregelungen vor.
Eine konsolidierte Fassung der Ladesäulenverordnung finden Sie hier.