Im Zuge der Novelle des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG 2.0) wurden die Regelungen zum Einspeisemanagement von EE- und KWK-Anlagen in EEG und KWKG zum 1. Oktober 2021 aufgehoben und in ein einheitliches Redispatchregime (Redispatch 2.0) nach §§ 13, 13a, 14 EnWG überführt. Dies bedeutet, dass auch EE-Anlagen und KWK-Anlagen ab 100 kW sowie Anlagen, die jederzeit durch einen Netzbetreiber fernsteuerbar sind, in den Redispatch-Prozess einbezogen werden.