Marktkommunikation

Identifikatoren: Änderungen hinsichtlich von X-EIC und Y-EIC ab 1. Juni 2018

Energy Identification Codes (EIC) vom Typ „X-EIC“ werden auf europäischer Ebene zur Identifikation von natürlichen oder juristischen Personen (EIC-Funktionen „Balance Responsible Party“) verwendet. In Deutschland werden derzeit EIC vom Typ „X-EIC“ auch zur Identifikation von Bilanzkreisen (EIC-Funktion „Balance Group“) in der Sparte Strom genutzt. Dies erfolgt unabhängig davon, ob mit diesen EIC die Bilanzkreis- oder Fahrplangeschäfte international oder national durchgeführt werden. 

 

Unternehmen, die bislang noch keinen EIC vom Typ „X-EIC“ haben, erhalten zukünftig zur Identifikation ihres ersten Bilanzkreises einen „X-EIC“ in der EIC-Funktion „Balance Responsible Party“. Mit diesem Identifikator sind sowohl internationale als auch nationale Bilanzkreis- oder Fahrplangeschäfte möglich. Die entsprechende Identifikationsnummer wird sowohl national auf der Seite www.bdew-codes.de als auch international bei ENTSO-E, in seiner Funktion als europäischer Koordinierungsstelle für EIC, veröffentlicht. 

 

Sofern ein Unternehmen Identifikatoren für mehrere Bilanzkreise benötigt, erhält es bis zum 1. Juni 2018, 00:00 Uhr aufgrund des ENTSO-E EIC Reference Manual, Version 5.2 hierfür ab dem zweiten Bilanzkreis einen „X-EIC“ in der EIC-Funktion „Balance Group“. Unter Nutzung dieser „X-EIC“ sind nur nationale Bilanzkreis- oder Fahrplangeschäfte möglich.

 

Ab dem 1. Juni 2018, 00:00 Uhr erhalten alle Unternehmen ab dem zweiten neu einzurichtenden Bilanzkreis einen „Y-EIC“ in der EIC-Funktion „Balance Group“. Unter Nutzung dieser „Y-EIC“ sind nur nationale Bilanzkreis- oder Fahrplangeschäfte möglich; die entsprechenden Identifikationsnummern werden ausschließlich national unter www.bdew-codes.de veröffentlicht. Für internationale Fahrplangeschäfte kann nur ein EIC vom Typ „X-EIC“ mit der EIC-Funktionen „Balance Responsible Party“ verwendet werden.

 

 

Auswirkungen auf den standardisierten Bilanzkreisvertrag Strom

 

Die Bundesnetzagentur hat den Neuerungen durch Anpassungen am standardisierten Bilanzkreisvertrag Strom Rechnung getragen und am 19. Dezember 2017 aktualisierte Fassungen der Anlagen 1 und 3 zum Bilanzkreisvertrag Strom veröffentlicht (BNetzA-Mitteilung Nr. 1 zum Bilanzkreisvertrag Strom). Zukünftig ist in der Anlage 1 „Auflistung der Bilanzkreise mit Energy Identification Code (EIC)“ zum Bilanzkreisvertrag Strom in einer zusätzlichen Spalte anzugeben, ob mit dem Bilanzkreis eine internationale Fahrplanabwicklung stattfinden wird. Weiterhin wurde Anlage 3 „Regelungen zum Fahrplanmanagement und Fahrplanformat“ zum Bilanzkreisvertrag Strom dahingehend angepasst, dass das Recht des Bilanzkreisverantwortlichen zur Anmeldung eines internationalen Fahrplanes auf diejenigen Bilanzkreise beschränkt, die in Anlage 1 für eine internationale Fahrplanabwicklung gekennzeichnet worden sind. Die Regelungen sind durch die Übertragungsnetzbetreiber mit Wirkung ab dem 1. Juni 2018 zum Gegenstand von Bestands- und Neuverträgen zu machen.

 

BDEW-Anwendungshilfe zu Energy Identification Codes


Der BDEW unterstützt seine Mitgliedsunternehmen und den Energiemarkt bei der Anwendung von Identifikatoren. Er hat daher weiterführende Informationen zur Vergabe und Nutzung von EIC in der BDEW-Anwendungshilfe „Erläuterungen, Vergabe und Nutzung von Energie Identification Codes im deutschen und europäischen Strommarkt“, veröffentlicht. Die operative Codeausgabe und -verwaltung erfolgt über das Portal www.bdew-codes.de.

 

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